Grundsatzerklärung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Umsetzung der Menschenrechte und des Umweltschutzes

Die Diakoniestationen im Kirchenkreis Herford gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Evangelischen Diakoniestiftung Herford, setzt sich für die Würde, den Wert, die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Menschen ein. Insbesondere für die Menschen, die in unserem Unternehmen tätig sind und für die Menschen, die wir im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeiten betreuen und versorgen. Wir engagieren uns für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne, sozialen Fortschritt und gegen Diskriminierung. Im Rahmen von Recht und Gesetz sehen wir unsere Verantwortung darin, menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu fördern und die Umwelt vor unangemessenen Schäden zu schützen.

Diese Erklärung ist für uns Motivation und Orientierung zugleich, im Rahmen unserer Möglichkeiten, im Innen- wie Außenverhältnis, positiven Einfluss auf die benannten Grundsätze auszuüben. Sie ist leitend für unser tägliches Handeln und findet sich in der Ausgestaltung unserer internen Prozesse wieder. Sie umfasst auch unsere externen Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen Lieferketten. Wir laden alle Interessierten ein, dazu mit uns in einen Austausch zu treten.

Neben den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den anerkannten Menschenrechts-, Arbeits- und Sozialstandards ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für uns von großer Bedeutung. Ergänzt im Folgenden durch:

Die Geschäftsführung der Diakoniestationen im Kirchenkreis Herford gGmbH sieht ihre Verantwortung in der Umsetzung der Grundsätze im täglichen Umgang miteinander. Sie erwartet von allen Mitarbeitenden, Dienstleistern, Lieferanten und interessierten Parteien, dass die zuvor genannten Erklärungen und deren Ziele gemeinsam eingehalten werden.

Die verantwortlichen Leitungspersonen in den Diakoniestationen im Kirchenkreis Herford gGmbH sind im Hinblick auf die Menschenrechtsstandards und die Umsetzung derer Ziele für nachhaltige Entwicklung sensibilisiert. Sie beachten diese sowohl innerhalb ihrer Einrichtung als auch bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Gemeinsam mit den verantwortlichen Personen für das Qualitätsmanagement erstellen sie jährlich bzw. anlassbezogen eine Risikoanalyse der internen wie auch externen Geschäftsprozesse. Im Fokus der Analyse stehen die Beschaffungsprozesse, die besonders risikobehaftet oder komplex sind. 

Die Ergebnisse der Risikoanalysen werden, gemeinsam mit der Geschäftsführung, intern mit dem Ziel kommuniziert, geeignete Präventions- oder Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten, um festgestellte Risiken zu vermeiden oder zu minimieren. Im Rahmen regelmäßiger Schulungen werden unsere Mitarbeitende in die Lage versetzt Risiken zu erkennen, Risiken zu benennen, um kontinuierlich dazu beizutragen Verstöße gegen die Menschenrechte oder den Umweltschutz zu vermeiden.

Die Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach § 10 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dokumentieren wir jährlich im Rahmen unseres Berichtswesens.

Zur Risikoprävention verpflichten wir unsere Lieferanten und Dienstleister mit uns einen schriftlichen Lieferpartnerkodex abzuschließen.

Folgende menschenrechtliche und umweltbezogenen Themen haben wir im Rahmen einer unternehmensbezogenen Risikoanalyse als besonders relevant identifiziert:

Werden Risiken bezüglich der Einhaltung der Standards bei Lieferanten und Dienstleistern festgestellt, werden diese aufgefordert, die Einhaltung sicherzustellen und nachzuweisen. Dazu dienen je nach Schweregrad der Risiken:

Je nach Schweregrad können Verstöße gegen die Menschenrechtsstandards oder die Nichteinhaltung der Nachhaltigkeitsziele zur Aussetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung führen. Diesbezügliche Entscheidungen werden von der Geschäftsführung der Diakoniestationen im Kirchenkreis Herford gGmbH, in Rücksprache mit den Gesellschaftern, getroffen.

Wir bestärken unsere Mitarbeitenden, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung oder andere gesetzliche Vorschriften und Vorgaben über unser Hinweisportal zu melden. Diese Möglichkeit besteht auch für Geschäftspartner und Dritte. Dazu stellen wir Informationen, Kontaktdaten und ein Webformular auf unserer Homepage unter: https://www.diakoniestationen-herford.de/meldeportal zur Verfügung.

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