Meldestelle nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Verbindung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichten uns, die Diakoniestationen im Kirchenkreis Herford gemeinnützige GmbH, eine interne Meldestelle für die Abgabe von Meldungen über Verstöße gegen die Menschenrechte, Umweltbestimmungen und sonstige Gesetze und Rechtsverordnungen einzurichten. Daher fallen alle Meldungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unter die Schutzwirkung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Neben den gesetzlichen Verpflichtungen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, im Sinne unserer Professionalität, Glaubwürdigkeit und Transparenz, alle Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass sie rechtskonform, d.h. unter Einhaltung von Recht und Gesetz ablaufen. Das gilt für alle Mitarbeitenden in allen Organisation- und Tätigkeitsbereichen des Unternehmens sowie für alle Dienstleister, Lieferanten und externe Partner.
Sollten dennoch (mögliche) Rechtsverstöße bekannt werden, können diese der internen Meldestelle angezeigt werden. Das kann auch in Form einer anonymen Meldung erfolgen.
Dazu folgende allgemeine Erläuterungen zu Umsetzung des HinSchG i. V. m. LkSG:
Ihre Meldung
Nutzen Sie bitte zur Meldung das nachfolgende Online-Formular. Alternativ können Sie sich das Meldeformular auch als PDF herunterladen.
Meldeformular als PDF downloaden
Den ausgefüllten Ausdruck des Meldeformulars bitte an die folgende Anschrift senden:
Vertrauliche Angelegenheit
Diakoniestationen im Kirchenkreis Herford gGmbH
Interne Meldestelle
Mühlenstraße 27
32130 Enger